Die Absicht tritt nach aussen dadurch in Erscheinung, dass eine Person an einem Ort den Mittelpunkt oder Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen hat. Dabei kommt es nicht auf den inneren Willen, sondern darauf an, auf welche Absicht die erkennbaren Umstände objektiv schliessen lassen. Wenn sich die Beziehungen auf mehrere Orte verteilen, so liegt für die Bestimmung des Wohnsitzes das Hauptgewicht nicht auf dem Ort der Berufstätigkeit, sondern auf den Beziehungen des häuslichen Lebens, zu nahen Angehörigen, Freundes- und Bekanntenkreis (Tuor/Schnyder/Schmid, Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, 11.Aufl., Zürich 1995, S. 84).