Es wird offenbar erwartet, dass das Bundesgericht die Grundstücke an den Gesuchsteller zuweist, wenn die Adoption ausgesprochen würde. Als Miterbe erhebt der Gesuchsteller Anspruch auf die landwirtschaftliche Liegenschaft. Das SoBZ hält in seinem Bericht fest, der Gesuchsteller habe sein ganzes Leben auf diesem Hof verbracht und diesen mit viel Energie bewirtschaftet. In den vergangenen 14 Jahren habe X ihn dabei tatkräftig unterstützt. Er kenne die Abläufe auf dem Bauernhof und sei fähig, ihn selbständig zu bewirtschaften. Dem Gesuchsteller sei es ein wichtiges Anliegen, dass die Bewirtschaftung des Hofes auch in Zukunft sichergestellt sei.