Bei der Revision des Adoptionsrechts war umstritten, ob die Adoption Mündiger überhaupt zugelassen werden soll. Nach der heute herrschenden Auffassung besteht der Sinn der Adoption darin, einem elternlosen Kind die Erziehung in einer Familie zu ermöglichen und zugleich kinderlosen Personen das Erlebnis der Elternschaft zugänglich zu machen (Cyril Hegnauer, Berner Kommentar, Bern 1984, N 9 der Einleitung zu den Art. 264ff. ZGB [Einleitung zur Adoption]). Dieser Sinn entfällt bei der Erwachsenenadoption.