Ihrem Begehren kann demnach mit einer weniger einschneidenden Massnahme entsprochen werden. Dem Willensvollstrecker ist daher die Weisung zu erteilen, den partiellen Teilungsvertrag innert zehn Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheides beim Grundbuchamt zur Eintragung anzumelden. Aufgrund der vorstehenden Erwägungen rechtfertigt es sich, diese Weisung mit der Androhung einer Strafe nach Artikel 292 StGB zu verbinden. (Regierungsstatthalter des Amtes Hochdorf, 24. Mai 2006) |