Der Erblasser hinterliess als gesetzliche Erben die Ehefrau, zwei Töchter und einen Sohn. Mittels Aufsichtsbeschwerde gegen den von ihm eingesetzten Willensvollstrecker beantragten diese bei der Teilungsbehörde, der Willensvollstrecker sei anzuweisen, den von ihnen abgeschlossenen partiellen Erbteilungsvertrag innert einer Frist von zehn Tagen beim Grundbuchamt zur Eintragung anzumelden.