4.2 Gemäss dem Mietvertrag, den der Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren aufgelegt hat, bezahlt er für eine 2-Zimmer-Wohnung einen monatlichen Mietzins von Fr. 650.- (inkl. Nebenkosten). Nach den Mietpreis-Strukturerhebungen des Bundesamtes für Statistik 1996 liegt der mittlere Wohnungsmietpreis im Kanton Luzern ohne Nebenkosten für eine 2-Zimmerwohnung bei Fr. 793.-. Dazu kommen Nebenkosten von Fr. 100.-, was den von der Vorinstanz errechneten Betrag von Fr. 893.- ergibt. 4.3 Der Mietzins der Wohnung des Beschwerdeführers ist so tief, dass es nicht einfach erscheint, bei einem allfälligen Wohnungswechsel eine angemessene Wohnung zu finden, die nicht bedeutend mehr kostet.