Die Berechnung der finanziellen Mittel bezweckt, ein künftiges Fürsorgerisiko auszuschliessen. Dieser Grundgedanke muss auch bei der Beurteilung des Mietzinses einer Wohnung berücksichtigt werden. Deshalb kann der Mietzins einer Wohnung nur dann als angemessen betrachtet werden, wenn es möglich und wahrscheinlich ist, auf dem Wohnungsmarkt eine vergleichbare Ersatzwohnung im gleichen Preisrahmen zu finden. Ist der Mietzins so tief, dass dies unmöglich oder unwahrscheinlich erscheint, so muss bei einem allfälligen Wohnungswechsel mit höheren Mietkosten und somit der Gefahr eines konkreten Fürsorgerisikos gerechnet werden.