{"Signatur": "LU_AVW_004", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2001-12-07", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_AVW_004_WD-2001-1_2001-12-07.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2231", "Checksum": "6c8ad97d9d0f3f0545f904a2f8b85f55"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["WD 2001 1", "2001 III Nr. 1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern andere Verwaltungsbehörden Wirtschaftsdepartement 07.12.2001 WD 2001 1 (2001 III Nr. 1)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern andere Verwaltungsbehörden Wirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Wirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Wirtschaftsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Niederlassungsbewilligung. Berechnung des Lebensbedarfs. Artikel 11 Absatz 1 ANAV. Wenn der Lebensbedarf in einem konkreten Fall die Einnahmen übersteigt, werden bei der Berechnung des Lebensbedarfs 10 Prozent des virtuellen Mietzinses nicht berücksichtigt. Damit wird den regionalen Unterschieden bei den Mietzinsen Rechnung getragen. | Ausländerrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:15:39", "Checksum": "972056eecfd60e2757ad89c009666ecc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern andere Verwaltungsbehörden Wirtschaftsdepartement 07.12.2001 WD 2001 1 (2001 III Nr. 1)\nRegeste:\nErteilung einer Niederlassungsbewilligung. Berechnung des Lebensbedarfs. Artikel 11 Absatz 1 ANAV. Wenn der Lebensbedarf in einem konkreten Fall die Einnahmen übersteigt, werden bei der Berechnung des Lebensbedarfs 10 Prozent des virtuellen Mietzinses nicht berücksichtigt. Damit wird den regionalen Unterschieden bei den Mietzinsen Rechnung getragen. | Ausländerrecht\n\n| Instanz: | andere Verwaltungsbehörden |\n|---|---|\n| Abteilung: | Wirtschaftsdepartement |\n| Rechtsgebiet: | Ausländerrecht |\n| Entscheiddatum: | 07.12.2001 |\n| Fallnummer: | WD 2001 1 |\n| LGVE: | 2001 III Nr. 1 |\n| Leitsatz: | Erteilung einer Niederlassungsbewilligung. Berechnung des Lebensbedarfs. Artikel 11 Absatz 1 ANAV. Wenn der Lebensbedarf in einem konkreten Fall die Einnahmen übersteigt, werden bei der Berechnung des Lebensbedarfs 10 Prozent des virtuellen Mietzinses nicht berücksichtigt. Damit wird den regionalen Unterschieden bei den Mietzinsen Rechnung getragen. |\n| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |"}