Darin erklärten diese, dass die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann eine normale Ehe geführt hätten. Die Vorinstanz verhält sich widersprüchlich, wenn sie ein Jahr später die Ehe der Beschwerdeführerin als Scheinehe bezeichnet und sich dabei im Wesentlichen auf die ihr bereits 2011 bekannten Informationen stützt. Ein solches Vorgehen verstösst gegen Treu und Glauben. Die Beschwerde erweist sich deshalb in diesem Punkt als begründet. (Justiz- und Sicherheitsdepartement, 24. Oktober 2012) |