Sie hatte damals der Beschwerdeführerin eröffnet, dass sie deshalb beabsichtige, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu verweigern, und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beschwerdeführerin nahm am 31. August 2010 zum Vorwurf der Scheinehe detailliert Stellung und präsentierte mehrere Fotos, auf denen sie zusammen mit ihrem Ehemann abgebildet ist. Am 24. November 2010 führte die Vorinstanz sowohl mit der Beschwerdeführerin als auch mit deren Ehemann nochmals eine Befragung durch.