Dennoch habe er drei Mal erfolglos probiert, den Kurs zu besuchen. Unter Berücksichtigung dieser speziellen Umstände könne ihm sein Analphabetismus bzw. der mangelnde Nachweis eines Sprachreferenzniveaus A2 nicht angelastet werden, dürften Menschen aufgrund ihrer körperlichen Behinderung bzw. eines Geburtsgebrechens doch nicht diskriminiert werden. Ausserdem habe er keine Probleme im mündlichen Sprachgebrauch, und er sei auch sozial sehr gut integriert.