Für die vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung wegen erfolgreicher Integration wird ferner verlangt, dass beide Ehepartner mindestens das Referenzniveau A2 nachweisen können (vgl. zum Ganzen Anhang 1 der Weisungen und Erläuterungen des BFM zur Integration). 4.3 Wie erwähnt dürfen die Anforderungen an die Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Artikel 34 Absatz 2 AuG nicht höher sein als für diejenige nach Artikel 34 Absatz 4 AuG in Verbindung mit Artikel 62 VZAE. Auch die Anwendung eines gleich strengen Massstabs rechtfertigt sich nur in einem sehr beschränkten Mass.