Diese Ansicht harmoniert auch mit dem von der Vorinstanz ins Internet gestellten Formular 4, worin die um Erteilung der Niederlassungsbewilligung ersuchende Person ankreuzen kann, ob die Kinder und/oder der Ehepartner in das Gesuch um Erteilung der Niederlassungsbewilligung einbezogen werden sollen. Vorliegend hat der Beschwerdeführer einen Einbezug seiner Ehefrau in das Gesuch um Erteilung der Niederlassungsbewilligung verneint, weshalb der sprachliche Integrationsgrad der Ehefrau bedeutungslos ist. (Justiz- und Sicherheitsdepartement, 27. Februar 2012) |