| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern hat die gegen diesen Entscheid erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit Urteil vom 11. September 2012 abgewiesen. Mit Urteil 2D_58/2012 vom 23. Oktober 2012 wies das Bundesgericht die gegen dieses Urteil eingereichte Verfassungsbeschwerde ab, soweit darauf einzutreten war. | | | Entscheid: | Gesuch um Erteilung einer (dauerhaften) Aufenthaltsbewilligung. Aussetzen des Verfahrens.