Von einem Wohnsitz und einem regelmässigen Aufenthalt könne keine Rede sein. Weder halte sich der Beschwerdeführer ständig in der Gemeinde X auf, noch täten dies seine Kinder. So komme es denn auch zwangsläufig vor, dass er den Beschwerdeführer über eine längere Zeit hinweg nicht sehe. Auf Anfrage hin bestätigte die Poststelle X am 6. April 2011 und am 4. Mai 2011, dass ein Nachsendeauftrag des Beschwerdeführers seit drei Jahren abgelaufen sei. Da trotzdem immer wieder Post gekommen sei, habe man die Eltern des Beschwerdeführers vor ungefähr einem Jahr angefragt, ob man die Post für ihren Sohn bei ihnen an ihrer Adresse in X abgeben könne.