Es geht mit anderen Worten um das polizeiliche Domizil, um die Frage der Niederlassung und die damit in Zusammenhang stehenden Folgen bzw. Rechte und Pflichten, beispielsweise die Pflicht zur An-, Um- und Abmeldung oder zur Hinterlegung der Schriften. Wenn das öffentliche Recht Rechtsfolgen an den Wohnsitz knüpft, so bestimmt es diesen Begriff auch autonom. In den meisten Fällen wird zur Bestimmung des Domizils jedoch hilfsweise der zivilrechtliche Wohnsitzbegriff mit gewissen Modifikationen verwendet.