Aufgrund des oben Gesagten können auch die vom Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Depotsystem vorgebrachten Argumente der untragbaren wirtschaftlichen Belastung und der ethischen Bedenken bezüglich des verwendeten Materials nicht gehört werden. Es ist im Übrigen auch nicht einzusehen, weshalb das Depotsystem zu einer Existenzbedrohung des Beschwerdeführers führen sollte. Die ungeöffneten Kartons können offenbar bis am Aschermittwoch um 17 Uhr zurückgegeben werden (vgl. Stellungnahme der Stadt Luzern vom 23. Februar 2011).