Das an der Fasnacht zusätzlich angewandte «DräkSak»-System ersetzt das Depotsystem nicht, sondern dient lediglich dazu, dass der an der Fasnacht notorisch in grossen Mengen anfallende Abfall zumindest teilweise geordnet entsorgt wird (Abfallentsorgung). Das Depotsystem wird zudem nicht nur für die Bewilligungen auf privatem Grund, welche durch die Vorinstanz ausgestellt werden, verfügt, sondern gilt auch für Verpflegungsstände auf öffentlichem Grund (vgl. Stellungnahme der Stadt Luzern vom 23. Februar 2011). Damit werden die Einzelanlassbewilligungen auf öffentlichem und auf privatem Grund gleich behandelt.