Die Stadt Luzern hat für die Fasnacht 2011 ein Depotsystem für die Verpflegungsstände im sogenannten Fasnachtsperimeter der Stadt eingeführt. Gemäss § 21 Absatz 1 des Gastgewerbegesetzes (GaG) sind Bewilligungsinhaber und -inhaberinnen zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Anstand im Betrieb und in dessen unmittelbarer Umgebung verpflichtet, soweit die Immissionen durch Gäste des Betriebs verursacht werden. Eine solche Massnahme, mit der eine unter dem Schutz der Wirtschaftsfreiheit (Art.