Während des 90-tägigen visumsbefreiten Aufenthaltes in der Schweiz können Angehörige eines EU-Staates, welche sich auf das FZA berufen können, nur aus der Schweiz weggewiesen werden, wenn ihre persönliche Anwesenheit zu einer schwerwiegenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führt. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: