Flüchtlingseigenschaft zu beantragen, und dass von ihm in strafrechtlicher wie auch in finanzieller Hinsicht ein absolut klagloses Verhalten erwartet werde. 6.3 Gestützt auf diesen Wortlaut kann nicht behauptet werden, dass mit dem Schreiben Rechte und Pflichten begründet, geändert oder aufgehoben oder rechtliche Verhältnisse festgestellt worden seien. Ebenso wenig wurde damit ein Begehren abgewiesen, darauf nicht eingetreten oder als erledigt erklärt.