Diese im Gesetz speziell für vorläufig aufgenommene Personen vorgesehene vertiefte Prüfung beruht auf der Überlegung, dass sich die vorläufige Aufnahme grundsätzlich nicht als Dauerzustand eignet und sich eine andere Regelung des Aufenthaltes nach einem gewissen Zeitablauf aufdrängt, sollten die Voraussetzungen zur Aufhebung der vorläufigen Aufnahme dann noch nicht gegeben sein. Die Prüfung basiert damit letztlich auf rein praktischen Gründen sowie auf Opportunitätsüberlegungen, welche den betroffenen Ausländerinnen und Ausländern keinen Anspruch auf Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung verschaffen.