Dieses Fürsorgerisiko bestehe nur deshalb nicht mehr, weil der Mietzins um Fr. 500.- pro Monat reduziert worden sei und die monatliche Leasingrate von Fr. 498.30 für den Personenwagen (PW) infolge einer Schenkung von Fr. 16000.- seitens der Schwester der Beschwerdeführerin entfalle. Da weder die Reduktion des Mietzinses von bisher monatlich Fr. 1500.- auf neu Fr. 1000.- noch die Schenkung näher begründet worden seien, erwecke dies den Eindruck, dass es bei der Mietzinsreduktion und bei der Schenkung lediglich darum gehe, bestehende gesetzliche Bestimmungen zu umgehen.