Mit Verfügung vom 1. März 2010 habe sie jedoch ein entsprechendes Gesuch um Familiennachzug abweisen müssen, weil ein Fürsorgerisiko bestanden habe. Dieses Fürsorgerisiko bestehe nur deshalb nicht mehr, weil der Mietzins um Fr. 500.- pro Monat reduziert worden sei und die monatliche Leasingrate von Fr. 498.30 für den Personenwagen (PW) infolge einer Schenkung von Fr. 16000.- seitens der Schwester der Beschwerdeführerin entfalle.