Dies setzte aber voraus, dass die Beschwerdeführer den Geschenkcharakter des erhaltenen Geldes belegen könnten, namentlich durch eine schriftliche Vereinbarung, in welcher festgehalten wäre, dass das Geld nicht zurückzuzahlen sei. Ob die Beschwerdeführer den Kleinkredit aus eigener (finanzieller) Kraft oder aufgrund von Zuwendungen Dritter - als Geschenk oder Darlehen - zurückbezahlt haben, kann hier allerdings offenbleiben, reichen doch ihre Einnahmen, wie noch darzulegen sein wird, auch bei Wegfall der monatlichen Kreditrate nicht zur Deckung ihrer Ausgaben aus. (Justiz- und Sicherheitsdepartement, 1. Februar 2011) |