Für den hier zu beurteilenden Fall gilt es allerdings Folgendes zu beachten: Auch wenn es sich beim Geldbetrag, welcher für die Rückzahlung des Kleinkredits verwendet wurde, um Zuwendungen Dritter handelt, geht es hier um einen völlig anderen Sachverhalt als in den Fällen, die zur wiedergegebenen Praxis führten. Während letztere darauf abzielt, Grundbedarfsberechnungen unter Einbezug allfälliger Unterstützungszusagen Dritter zu vermeiden, deren spätere rechtliche Durchsetzung regelmässig schwierig, wenn nicht sogar unmöglich ist, ist ein solches Risiko in der vorliegenden Konstellation gar nicht erst gegeben.