Ferner ist es durchaus vom Zufall abhängig, ob es deswegen - beispielsweise aufgrund einer Strafanzeige - zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt oder nicht. Diese Umstände rechtfertigen es, diese Delikte besonders zu würdigen und ihnen im Rahmen der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen aus humanitären Gründen keine entscheidende Bedeutung beizumessen. (Justiz- und Sicherheitsdepartement, 13. September 2011) |