Beide Einträge werden noch bis 2. August 2012 im Strafregisterauszug für Privatpersonen erscheinen. 5.2 Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat sich mit der Frage der Folgen und der Würdigung von Strafregistereinträgen im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen bis anhin noch nicht befassen müssen. 5.2.1 Bei Gesuchen um eine Niederlassungsbewilligung gilt die Praxis, dass Niederlassungsbewilligungen solange nicht erteilt werden, als im Strafregister Vorstrafen eingetragen sind (vgl. LGVE 2004 III Nr. 4).