VZAE] vom 24. Oktober 2007) deshalb nicht als erfüllt betrachtet werden könne. 5.1 Aus dem eingereichten Strafregisterauszug für Privatpersonen vom 15. Dezember 2010 ist in der Tat ersichtlich, dass der Beschwerdeführer 1 sowohl mit Urteil des Amtsgerichts Hochdorf vom 27. Januar 2003 wie auch mit Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern vom 22. September 2005 wegen rechtswidrigen Aufenthalts zu insgesamt drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Beide Einträge werden noch bis 2. August 2012 im Strafregisterauszug für Privatpersonen erscheinen.