Immerhin führt auch der Gemeinderat Z an, dass die Immissionen rund um die Kontaktbar Y zugenommen hätten und sich die Situation etwas geändert habe; die längeren Öffnungszeiten liessen sich aufgrund der Entstehungsgeschichte erklären. Verhält es sich tatsächlich so, so ist dies jedoch kein Grund dafür, auch den Beschwerdeführerinnen längere Öffnungszeiten zu bewilligen, sondern vielmehr ein Grund für die Überprüfung der Öffnungszeiten der Kontaktbar Y. 9. Die Beschwerdeführerinnen machen weiter geltend, es gehe lediglich um eine Verlängerung der Öffnungszeit um 1,5 Stunden pro Woche. Es sei unverhältnismässig, diese Verlängerung nicht zu bewilligen.