Aus diesem Grund lassen sich die Öffnungszeiten der Kontaktbar Y als Ausnahmen vom oben umschriebenen Konzept rechtfertigen. Sollte sich die Situation bezüglich dieser Bar aber tatsächlich sosehr verändert haben, dass sich eine abweichende Behandlung gegenüber den andern Restaurant- und Barbetreibern in der Altstadt nicht mehr rechtfertigen liesse, wäre es Aufgabe der Vorinstanz, auf die heutige Bewilligung für längere Öffnungszeiten dieser Bar zurückzukommen und die Bewilligung zu überprüfen. Immerhin führt auch der Gemeinderat Z an, dass die Immissionen rund um die Kontaktbar Y zugenommen hätten und sich die Situation etwas geändert habe;