Die Vorinstanz rechtfertigt die längeren Öffnungszeiten mit der speziellen Kundschaft der Kontaktbar Y. Aus den Akten ergibt sich, dass die Kontaktbar Y in der Oberstadt der Gemeinde Z bereits 1998 über eine Bewilligung für dauernde Ausnahmen von der Schliessungszeit bis 02.00 Uhr verfügte. Seit 2004 darf sie am Freitag und am Samstag jeweils bis 04.00 Uhr offen halten. Bei der Kontaktbar Y handelte es sich nach den Aussagen des Bereichsleiters öffentliche Sicherheit der Gemeinde ursprünglich um das erste Stripteaselokal der Gemeinde. Die Kundschaft habe sich nicht vor dem Lokal aufgehalten, sondern habe dieses diskret aufgesucht und sei nachher ebenso diskret wieder verschwunden.