Es wird kaum möglich sein, dafür zu sorgen, dass sie ein Lokal so ruhig aufsuchen und vor allem verlassen, dass daraus keine Nachtruhestörung resultiert. Lärmstörungen, die von Gästen ausserhalb eines Lokals zu erwarten sind - wie zum Beispiel Gespräche, das Zurufen von Abschiedsworten, das Zuschlagen von Fahrzeugtüren, Musikgeräusche von Autoradios oder Motorenlärm - liegen erfahrungsgemäss zumindest teilweise über der Weckschwelle. Diese Situation vermag auch ein privater Sicherheitsdienst, wie ihn die Beschwerdeführerinnen einsetzen, nicht hinreichend zu entschärfen, genügen doch bereits kurze Lärmstörungen zum Aufwecken der Nachbarschaft.