Diese Einwendungen der Beschwerdeführerinnen sind nicht zutreffend. Aus der Aktennotiz des Gemeinderates Z von 1998 geht hervor, dass dieser aufgrund eines Berichts seines Sekretariates die Thematik betreffend Verlängerung der Polizeistunden erörtert und beschlossen hat, die Polizeistunde freitags und samstags auf jeweils 02.30 Uhr festzulegen. Der Gemeinderat Z beauftragte das Sekretariat, den entsprechenden Entscheid vorzubereiten. Diesen Entscheid gibt es zwar nicht. Massgebend ist jedoch, dass nicht der Gemeinderat Z, sondern die Luzerner Polizei zuständig ist, Bewilligungen für dauernde Ausnahmen von der Schliessungszeit zu bewilligen.