4d S. 427, mit Hinweisen). Zu beachten ist, dass ein Konzept nur als Richtlinie für die Erteilung einer Bewilligung für dauernde Ausnahmen von der Schliessungszeit verstanden werden kann. Es soll der Bewilligungsbehörde dazu dienen, eine einheitliche und rechtsgleiche Praxis zu befolgen. Da die im Gastgewerbegesetz festgehaltene Sperrstunde den Normalfall und die Erteilung einer Bewilligung für dauernde Ausnahmen von der Schliessungszeit nach wie vor die Ausnahme darstellen soll, muss es der Bewilligungsbehörde deshalb auch möglich sein, vom Konzept aus sachlich haltbaren Gründen abzuweichen.