Der Gemeinderat Z hat im Jahr 1998 in einer Aktennotiz festgehalten, dass Ausnahmen von den Schliessungszeiten in der Altstadt aufgrund des bestehenden Nutzungskonflikts grundsätzlich nur freitags und samstags bis 02.30 Uhr bewilligt werden sollten. An diesem Konzept hält der Gemeinderat bis heute fest. Der Bereichsleiter öffentliche Sicherheit der Gemeinde erklärte, dass es darum gehe, einen Kompromiss zwischen den Barbetreibern und den Anwohnern zu finden. In der Altstadt und in Wohngebieten sollten deshalb nur Öffnungszeiten bis 02.30 Uhr bewilligt werden. Im Industriegebiet, wo niemand gestört werde, seien aber Öffnungszeiten bis 04.00 Uhr denkbar.