Das Gastgewerbegesetz bezweckt auch keine vollständige Liberalisierung. So hielt es insbesondere an der Sperrstunde (00.30 Uhr) fest (vgl. GR 1996 S. 1289). Daran hat sich bis heute nichts geändert. Einem Antrag im Kantonsrat auf Abschaffung der Sperrstunde wurde nicht stattgegeben (vgl. Motion M 191 von Ruedi Stöckli über die Verschiebung der Sperrstunde um eine Stunde oder über die versuchsweise Abschaffung der Sperrstunde, in: Verhandlungen des Kantonsrates [KR] 2008, S. 633 und 1324ff.; Botschaft B 86 des Regierungsrates vom 13. Januar 2009 zum Entwurf einer Änderung des Gastgewerbegesetzes, in: KR 2009 S. 679ff.).