Es muss sichergestellt sein, dass die "Arbeitgeberin" wirklich über die nötigen Mittel zur Bezahlung der ausgewiesenen Löhne verfügt. In Fällen, wo der Arbeitnehmer gleichzeitig Inhaber der Arbeitgeberin ist, wäre es ein Leichtes, höhere Löhne zu bestätigen, als tatsächlich bezahlt wurden, oder vorübergehend Löhne zu bezahlen, die sich das Unternehmen gar nicht leisten kann. Einkommen bei einem Unternehmen, das Löhne zahlt, welche seine finanziellen Möglichkeiten übersteigen, können nicht als gesichert angesehen werden. Ob die ausgewiesenen Löhne realistisch sind, kann nur aufgrund der Buchhaltung der X-GmbH beurteilt werden.