Die Niederlassungsbewilligung wird nur Personen erteilt, die in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und kein Fürsorgerisiko darstellen. Ersucht eine ausländische Person, die von einer GmbH angestellt ist, die sie vollständig beherrscht, um die Niederlassungsbewilligung, können die - von ihr selber unterzeichneten - Lohnausweise nicht als Beweis für gesicherte Einkünfte gelten. In einem solchen Fall ist es unabdingbar, Einsicht in die Buchhaltung zu nehmen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: