Wenn allerdings das Interesse der Beschwerdeführerin, ihre Auktion auf die Art Basel abzustimmen - wie in Erwägung 4.1 dargelegt - als legitim erscheint, so wäre es unverhältnismässig, ihr gleichzeitig den Donnerstag (Fronleichnam) als Auktionstag zu verunmöglichen. Dies gilt umso mehr, als die Auswertung der Besucherzahlen zeigt, dass in den beiden Jahren 2004 und 2007, in welchen die Auktionen auf die Art Basel abgestimmt waren, der Donnerstag jeweils der bestbesuchte Tag war.