Es stellt sich die Frage, ob als Bedingung für das Erteilen einer Ausnahmebewilligung für eine internationale Kunstauktion verlangt werden könnte, dass diese nicht in den eigenen Galerie- bzw. Auktionshausräumlichkeiten stattfindet, sondern beispielsweise in zugemieteten Räumlichkeiten. Eine solche Bedingung erscheint jedoch insbesondere unter Sicherheitsaspekten als unverhältnismässig, ist doch davon auszugehen, dass die Galerien und Auktionshäuser in ihren eigenen Geschäftsräumlichkeiten auch über ein entsprechendes Sicherheitsdispositiv zur Sicherung der für eine Auktion bestimmten Kunstgegenstände verfügen. 3.4.4