Ein einzelnes Geschäft kann keine Veranstaltung im beschriebenen Sinn durchführen. - Der Anlass und somit auch die Ausnahmebewilligung kann auf einen klar bestimmten Bereich beschränkt werden (z.B. einzelne Plätze oder Gassen, bestimmtes Quartier). Dieser Bereich ist im Verhältnis zur Gemeindegrösse klein. - Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung mit Verkauf in den eigenen Geschäften ist nicht möglich an Sonn- und Feiertagen. Ausgenommen sind die zwei durch die Gemeinde zu bewilligenden Sonntagsverkäufe, wovon einer im Dezember liegen muss.