{"Signatur": "LU_AVW_002", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2009-04-21", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_AVW_002_JSD-2009-11_2009-04-21.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=4188", "Checksum": "98febe95e4c55feabf499d46812f31a1"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["JSD 2009 11", "2009 III Nr. 11"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern andere Verwaltungsbehörden Justiz- und Sicherheitsdepartement 21.04.2009 JSD 2009 11 (2009 III Nr. 11)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern andere Verwaltungsbehörden Justiz- und Sicherheitsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Justiz- und Sicherheitsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Justiz- und Sicherheitsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verbot von Auktionen an öffentlichen Ruhetagen. Ausnahmebewilligung. §§ 1 Absatz 2n, 5 Unterabsatz d und 8 Absatz 1b RLG. Eine Ausnahmebewilligung gemäss § 8 Absatz 1b RLG kann grundsätzlich auch für eine internationale Kunstauktion erteilt werden. | Arbeits- und Ruhezeit"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:13:59", "Checksum": "72ab2392218371721e98b265db688a68", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern andere Verwaltungsbehörden Justiz- und Sicherheitsdepartement 21.04.2009 JSD 2009 11 (2009 III Nr. 11)\nRegeste:\nVerbot von Auktionen an öffentlichen Ruhetagen. Ausnahmebewilligung. §§ 1 Absatz 2n, 5 Unterabsatz d und 8 Absatz 1b RLG. Eine Ausnahmebewilligung gemäss § 8 Absatz 1b RLG kann grundsätzlich auch für eine internationale Kunstauktion erteilt werden. | Arbeits- und Ruhezeit\n\n Beschwerdeführerin zwar in den Jahren 2004 und 2007 mit der Art Basel zusammenfielen, nicht jedoch in den Jahren 2005, 2006 und 2008. Daraus zu Ungunsten der Beschwerdeführerin eine fehlende Tradition und damit eine nicht notwendige Terminkoordination mit der Art Basel abzuleiten, wäre indes unverhältnismässig. Vielmehr muss es der Beschwerdeführerin freistehen, jedes Jahr aufgrund betriebswirtschaftlicher oder anderweitiger Umstände (wie die Finanzlage auf dem Weltmarkt und davon beeinflusster Angebots- oder Nachfrageüberhang auf dem Kunstmarkt, vermehrte oder zurückhaltende Reisetätigkeit der potenziellen Kundschaft usw.) zu entscheiden, ob sie ihre Auktion auf die Art Basel abstimmen will oder nicht. 4.2 Gegen das Auslassen des Fronleichnams als Auktionstag spricht aus Sicht der Beschwerdeführerin, dass die Kunstauktionen der Galerie traditionell immer am Mittwoch beginnen und am Donnerstag und Freitag fortgesetzt würden, sodass sich die Kunden terminlich darauf einstellen würden. Wie sich aus den Akten ergibt, wurde der Auktionsbeginn in der Galerie der Beschwerdeführerin seit mindestens fünf Jahren auf den Mittwoch festgelegt und die Auktion ab Donnerstag weitergeführt, wobei das Wochenende jeweils ausgelassen wurde. Der Vorinstanz ist zwar insofern Recht zu geben, als die Regelungen des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes gewisse wirtschaftliche Einschränkungen, auch im Vergleich zu Konkurrenzbetrieben in anderen Kantonen, bewirken und diese Einschränkungen keinen Rechtsanspruch auf eine Ausnahmebewilligung geben. Wenn allerdings das Interesse der Beschwerdeführerin, ihre Auktion auf die Art Basel abzustimmen - wie in Erwägung 4.1 dargelegt - als legitim erscheint, so wäre es unverhältnismässig, ihr gleichzeitig den Donnerstag (Fronleichnam) als Auktionstag zu verunmöglichen. Dies gilt umso mehr, als die Auswertung der Besucherzahlen zeigt, dass in den beiden Jahren 2004 und 2007, in welchen die Auktionen auf die Art Basel abgestimmt waren, der Donnerstag jeweils der bestbesuchte Tag war. 5. Zusammenfassend ergibt sich, dass das Verweigern einer Ausnahmebewilligung gemäss § 8 Absatz 1b RLG an die Beschwerdeführerin zwecks Durchführung einer internationalen Kunstauktion am 11. Juni 2009 (Fronleichnam) als unverhältnismässig erscheint. Die Beschwerde ist deshalb gutzuheissen und die Vorinstanz ist anzuweisen, die entsprechende Bewilligung zu erteilen (Justiz- und Sicherheitsdepartement, 21. April 2009). |"}