Die Vorinstanz schlug ihm daher im Sinn einer einvernehmlichen Lösung vor, fünf bis zehn Therapiesitzungen bei einem anderen Arzt zu besuchen. Auf diesen Vorschlag wollte der Beschwerdeführer gemäss den Angaben der Vorinstanz nicht eingehen. Schliesslich erklärte er sich dann jedoch wiederum einverstanden damit, begutachtet zu werden. Der Auftrag für die Begutachtung wurde am 4. März 2008 vom Sozialamt erteilt. Der Beschwerdeführer blieb jedoch zwei Terminen fern, worauf er vom Gemeinderat erneut zu einem Gespräch eingeladen wurde. Am Gespräch erklärte er sich wiederum bereit, zu den Terminen des Gutachters zu erscheinen.