erfüllen. 4.1 Der Migrationsdienst des Kantons Bern hat die zuständige Auslandvertretung der Schweiz mit Verfügung vom 29. Januar 2008 ermächtigt, der Beschwerdeführerin ein Visum zwecks Vorbereitung der Heirat mit X auszustellen, um dieser ihrem Gesuch vom 7. Oktober 2007 entsprechend zu ermöglichen, ihren damaligen Verlobten X zu heiraten. Die Einreise war der Beschwerdeführerin mit anderen Worten zwecks Heirat mit ihrem Verlobten, einer konkret bezeichneten Person, bewilligt worden (vgl. dazu auch das Gesuchsformular, in welchem - zwecks Überprüfung der entsprechenden Angaben - die genauen Personalien der Brautleute angegeben sind).