Es reicht, wenn sie es individuell unterzeichnet haben (Urteil des Bundesgerichts 1D_11/2007 vom 27. Februar 2008, E. 2). 4.3 Gemäss den Akten haben die Beschwerdeführenden am 2. April 2002 ein gemeinsames Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts eingereicht. A und B haben das Gesuch individuell unterzeichnet. Nachdem A auf eine individuelle Beurteilung nicht verzichtet hat, ist es - gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung - grundsätzlich nicht zulässig, sein Gesuch abzuweisen beziehungsweise das Einbürgerungsverfahren zu sistieren, weil die Ehefrau die Einbürgerungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt.