Die Familie habe es unterlassen, B sprachlich genügend in die Integrationsbemühungen einzubeziehen. A und B reichten für sich und ihre Tochter Verwaltungsbeschwerde gegen diese Sistierungsverfügung ein, wobei sie beantragten, dass die Sistierungsverfügung aufzuheben und ihnen das Bürgerrecht zu gewähren sei. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hob die Sistierungsverfügung in der Folge mit Entscheid vom 9. Juni 2008 auf und wies die Sache im Sinn der Erwägungen zur neuen Beurteilung und zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurück. Aus den Erwägungen: 4. Vorab ist auf die Beurteilung des Einbürgerungsgesuchs der Eheleute A und B einzugehen.