A und B seien vom Gemeinderat bereits im Jahr 2004 schriftlich auf die ungenügenden Deutschkenntnisse von B aufmerksam gemacht worden, und im Schreiben sei klar darauf hingewiesen worden, dass diese Kenntnisse für eine Einbürgerung nicht ausreichten. Die Bürgerrechtskommission halte an ihrem Grundsatz fest, dass zu einer erfolgreichen Integration der Einbezug aller Familienmitglieder gehöre. Die Familie habe es unterlassen, B sprachlich genügend in die Integrationsbemühungen einzubeziehen.