Am 1. März 2007 sistierte die Bürgerrechtskommission nach einem Gespräch mit ihnen das Einbürgerungsverfahren "um maximal 2 Jahre". Zur Begründung führte sie an, dass der Ehemann A sowie die Tochter die Voraussetzungen für die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes zwar grundsätzlich erfüllen würden, dass die Ehefrau B aber sprachlich nicht integriert sei. A und B seien vom Gemeinderat bereits im Jahr 2004 schriftlich auf die ungenügenden Deutschkenntnisse von B aufmerksam gemacht worden, und im Schreiben sei klar darauf hingewiesen worden, dass diese Kenntnisse für eine Einbürgerung nicht ausreichten.