- Wie Ehepaare haben auch unmündige Kinder Anspruch auf individuelle Beurteilung ihres Einbürgerungsgesuchs, sofern sie die Wohnsitzfristen selbständig erfüllen und nicht auf eine individuelle Beurteilung ihres Gesuchs verzichtet haben. Am 2. April 2002 stellten die miteinander verheirateten A und B für sich und ihre minderjährige Tochter ein Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts. Am 1. März 2007 sistierte die Bürgerrechtskommission nach einem Gespräch mit ihnen das Einbürgerungsverfahren "um maximal 2 Jahre".